Liegt voraussichtlich kein Bagatellschaden vor (Schadenhöhe größer ca. 1.000 €), werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Es empfiehlt sich, ein Gutachten für die Beweissicherung und zur Sicherung Ihrer Ansprüche in Auftrag zu geben.

Als Geschädigter (im Haftpflichtschadenfall) haben Sie folgende Möglichkeiten:

 

  • Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen
  • Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Schaden auf Basis des Gutachtens fiktiv abzurechnen (anstelle einer Reparatur)
  • Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
  • Grundsätzlich ist die Schadenminderungspflicht in allen Fällen zu berücksichtigen

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