Verhalten am Unfallort

Die wichtigsten Punkte unmittelbar nach dem Unfall

Zunächst ist die Warnblinkanlage einzuschalten und man erkundigt sich, ob Beifahrer oder jemand anderes verletzt wurden. Absolut Ruhe bewahren und keine unüberlegten Dinge machen.

Dann wartet man einen günstigen Augenblick ab, in dem der Verkehr ruhig ist, steigt aus, zieht seine Warnweste an und sichert die Unfallstelle mit dem Warndreieck in einem Abstand von 100 - 150 m hinter dem Fahrzeug. Das Warndreieck wird vor Kuppen und Kurven aufgestellt.


Unfallstelle absichern

Man läuft mit aufgebautem Warndreieck zum Verkehr zeigend diese Strecke ab. Unterlässt man dieses, ist es eine „ungesicherte Unfallstelle“, wie man es immer wieder im Radio hört.

Unabhängig der Gefährlichkeit, fällt auch ein Bußgeld in solchen Fällen an. Auch in der Stadt bitte Warnblinkanlage einschalten!

Erste Hilfe Maßnahmen

Dann sorgt man für Verletzte durch Erste-Hilfe-Maßnahmen und bei Bedarf einem Notruf per Handy. Wichtig ist dabei, dass man sich in der Situation nicht selber in zu großer Gefahr begibt und sich selber verletzt.

Verhalten auf Autobahnen

Auf Autobahnen ist es besser, sich und alle Anderen in Sicherheit zu bringen, indem man im Wagen bleibt oder sich hinter die Leitplanken begibt, bis die Polizei eintrifft.

Bagatellschäden

Sie sind bei Bagatellschäden verpflichtet, die Strasse wieder frei zu machen. Es empfiehlt sich also, Fotos der Fahrzeugpositionen anzufertigen - auch per Handy - und dann müssen die Fahrzeuge an den Straßenrand, so dass die Straße wieder benutzbar wird.

Also zusammengefasst:

  • Warnblinkanlage ist Pflicht!
  • Warnweste Pflicht!
  • Warndreieck aufstellen Pflicht!
  • Retten der Verletzten, sonst ist es eine unterlassene Hilfeleistung
  • Sich selbst in Sicherheit bringen

Personalien austauschen

Egal ob Sie Schuld an dem passierten Unfall haben oder unverschuldet Teilnehmer sind. Es empfiehlt sich, sofort nach oben genannten Schritten Zeugen zu suchen und sich deren Anschrift und Telefonnummern sauber lesbar zu notieren. Auch die Daten des Unfallgegners, wie Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Name und Anschrift dessen Versicherung und der Versicherungsnummer müssen sauber lesbar notiert werden.

Jetzt kommt der Gang zum Kfz-Sachverständigen - also uns!

Hierbei geht es dann bei einem unverschuldeten Unfall darum, das ihr Fahrzeug wieder in einen identischen, also auch verkehrssicheren Zustand wie vor dem Unfall gebracht werden kann oder soll.


Grundsätze:

Hierbei gilt es, FOLGENDES zu beachten:

Ihnen als Geschädigter steht nicht nur die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen zu, sondern auch die Wahl eines frei gewählten Rechtsanwaltes, den wir ihnen gerne vermitteln können.

Die freie Wahl des Kfz-Unfallgutachters gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten von sich aus einen eigenen Sachverständigen bestellt hat. Hierbei ist enorme Vorsicht geboten. Sie bezahlen Ihrer Versicherung ja auch viel Geld für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und eine Versicherung denkt wirtschaftlich, will viel Geld einnehmen und möglichst wenig wieder ausgeben. So schicken diese oft eigene Gutachter, die natürlich den Schaden so gering wie irgend vertretbar einschätzen.

Wichtig:

Sie haben das Recht auf ein instand gesetztes Fahrzeug, das nicht nur aussieht wie vor dem Unfall. Es muss exakt der Zustand wiederhergestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Das bezieht sich auch auf Fahrzeugteile, die man von außen gar nicht sieht.

So brechen oft Kunststoff-Aufhängungen ab, knicken Kontaktstellen oder deformieren sich Träger. Diese sind auch wieder in den Original Zustand zu bringen. Sonst versagen sie bei einem weiteren Unfall und nehmen die Energie nicht wunschgemäß auf.

Ebenfalls Wichtig:

Die vollständige Beweissicherung des Schadenumfangs gewährleistet dem Geschädigten die ihm zustehenden Ersatzansprüche in voller Höhe. Dies kann kein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Nur ein Kfz-Unfallgutachter kann die Höhe des Wertminderungs-Anspruches in Form seines Gutachtens dokumentieren. Man sollte auf diese Summe nicht verzichten, schließlich steht diese dem Geschädigten zu. Der Geschädigte hat Anspruch darauf, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadensgutachtens erstatten zu lassen. Hierbei spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Genauso gut kann er aber auch die Summe von der Versicherung nehmen und das Fahrzeug gar nicht oder in Eigenregie reparieren lassen. Mit dem Unfallgutachten ergibt sich auch eine unfall-bedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs. Hiermit ergeben sich Ansprüche auf Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigungen. Ein weiterer Vorteil eines Unfall-Gutachtens eines Kfz-Sachverständigen ist, dass Einwände des Schädigers über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden durch das Gutachten entkräftet werden.

Vergessen Sie bitte auch nicht, Ihrem Gutachter mitzuteilen, wenn im Fahrzeug befindliche Sachen durch den Unfall zerstört wurden. Die Motorradfahrer zeigen beschädigte Helme und Bekleidung und bringen auch dessen Quittung mit. Auch bei einem späteren Verkauf des reparierten Unfallfahrzeuges ist einem Kaufinteressenten mit dem Gutachten der damalige Schadenumfang aufzuzeigen.

Bitte beachten:

Ein Unfall-Gutachten kann immer erst ab einer Summe von Netto ab 750/900 € erstellt werden, dieses ist so  z.Z. Versicherungstechnisch festgelegt.

Sollten Sie einen Schaden unterhalb dieser Summe haben, Quasi einen Bagatellschaden, so ist es festzuhalten, ob die Erstellung eines Kostenvoranschlages durch eine Werkstatt sinnvoller ist als eventuell später auf den Gutachtens-Kosten sitzen zu bleiben wenn dieses die Versicherung nicht übernimmt bzgl. der o.g. Regelung.

Daher Nutzen Sie dies!

Nehmen Sie Ihre Rechte war! Sie zahlen viel an Beitragszahlungen.

Sie bekommen Ihren Schaden ersetzt. Dies geht am besten mit einem von Ihnen gewählten freien Gutachter - also uns - und einem entsprechenden Rechtsanwalt. Beides steht Ihnen zu. Seien Sie also vorsichtig, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen ein „tolles“ Angebot macht, nach dem Motto: schnell, unkompliziert und Sie bekommen einen Mietwagen in der Reparaturzeit.

Besser ist doch ein realistischer, nicht gekürzter Ausgleich Ihres Unfallschadens durch Gutachter - wie uns - wie oben Beschrieben.


PM Tec / Michael Pütz
Tel: +49 (0)2845-29 61 90
Tel: +49 (0)2845-29 61 92
Fax:+49 (0)2845-29 61 91
Mail: gutachter@ihr-unfall.de
Handy-Hotline: +49 (0)163-3932766