Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.

Den Schaden Ihres Unfallgegners deckt Ihre Haftpflichtversicherung. Damit die Abwicklung hier schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden – natürlich auch, um gegebenenfalls Ihren eigenen Schaden (Kaskoschaden) schnellstmöglich versicherungstechnisch abzustimmen.

Im Vergleich zu einem Unfall, in den Sie unverschuldet verwickelt sind, gibt es einige gravierende Unterschiede:

 

  • Die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen.
  • Die Beauftragung eines Sachverständigen muss in Absprache mit Ihrer Versicherung erfolgen oder wird direkt durch diese veranlasst.
  • Eine Wertminderung, Kosten für einen eventuell erforderlichen Mietwagen sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet.
  • Falls eine Voll- oder Teilkaskoversicherung vorliegt, kann ein Schadensgutachten zweckmäßig sein. Stimmen Sie sich hierzu mit Ihrer Versicherung zwecks eines neutralen Gutachtens ab

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